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KfW-Zuschuss für Einbruchschutz — was heute noch gefördert wird

📅 Veröffentlicht am 7. September 2026 🕑 4 Min. Lesezeit

In einer Auswertung von 3.505 deutschen Kleinstädten zwischen 3.000 und 20.000 Einwohnern liegt in 254 Orten die Eigentumsquote bei über 75 Prozent – dort wohnt also die überwiegende Mehrheit der Haushalte in den eigenen vier Wänden. Genau für diese Zielgruppe war der KfW-Zuschuss für Einbruchschutz einmal gedacht: Wer ein bestehendes Haus nachrüstet statt neu zu bauen, sollte einen Teil der Kosten für einbruchhemmende Türen, Fenster oder Alarmtechnik vom Staat zurückbekommen. Wer heute danach sucht, landet allerdings schnell bei veralteten Informationen. Ein Überblick über den tatsächlichen Stand.

Der Zuschuss 455-E existiert nicht mehr

Das Programm, unter dem viele den Einbruchschutz-Zuschuss noch kennen – die KfW-Förderung 455-E – nimmt keine neuen Anträge mehr an. Nachdem die Fördertöpfe in den vergangenen Jahren mehrfach vorzeitig erschöpft und die Konditionen nachgeschärft wurden, wurden die Mittel im Zuge der Kürzungen im Bundeshaushalt endgültig gestrichen. Für 2025 und 2026 ist keine Wiederauflage vorgesehen. Wer vor der Einstellung bereits eine schriftliche Förderzusage erhalten hat, kann die bewilligten Mittel nach Abschluss der Maßnahme zwar noch abrufen – für alle anderen ist dieser Weg jedoch versperrt.

Das ist der entscheidende Punkt, an dem viele Ratgeberseiten im Netz noch auf dem alten Stand sind: Sie verlinken weiterhin auf ein Programm, bei dem eine Antragstellung schlicht nicht mehr möglich ist. Wer sich auf solche Informationen verlässt, plant seine Nachrüstung unter Umständen mit einem Fördertopf, der gar nicht mehr existiert.

Die Alternative: KfW-Kredit 159

An die Stelle des Zuschusses ist der Förderkredit „Altersgerecht Umbauen – Kredit 159" getreten. Er richtet sich zwar in erster Linie an altersgerechten Umbau, deckt aber ausdrücklich auch Maßnahmen zur Einbruchsicherung ab und steht grundsätzlich allen Eigentümern offen, die ihren Bestandsbau nachrüsten wollen – nicht nur älteren Menschen. Die KfW stellt hierüber zinsgünstige Darlehen von bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit bereit.

Der wesentliche Unterschied zum früheren Zuschuss: Es handelt sich um einen Kredit, der zurückgezahlt werden muss, nicht um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss. Der finanzielle Vorteil liegt beim Kredit 159 also im günstigen Zinssatz gegenüber einem regulären Bankdarlehen, nicht in einem direkten Zuschuss zu den Kosten.

Was konkret gefördert wird – und was nicht

Gefördert wird ausschließlich die Nachrüstung von Bestandsimmobilien, nicht der Einbau von Sicherheitstechnik im Neubau. Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen unter anderem:

  • Einbruchhemmende Nachrüstsysteme an vorhandenen Türen und Fenstern
  • Spezialschlösser, Sicherheitsbeschläge und abschließbare Fenstergriffe
  • Sicherheitsgitter und Rollläden mit entsprechender Widerstandsklasse
  • Alarmanlagen und Bewegungsmelder (Anlagen mit reiner Infraschalldetektion sind ausgenommen)
  • Smart-Home-Anwendungen, die der Einbruchsicherung dienen, etwa vernetzte Türsensoren

Eine Besonderheit betrifft den kompletten Fensteraustausch: Wird nicht nur nachgerüstet, sondern das Fenster komplett ersetzt, fällt dies in der Regel unter das energetische Förderprogramm (KfW-Kredit 261) und ist dort nur förderfähig, wenn zusätzlich energetische Mindeststandards eingehalten werden. Einbruchschutz allein rechtfertigt einen kompletten Fenstertausch über diesen Kredit also nicht.

Als weiterer, unabhängiger Baustein bleibt der steuerliche Handwerkerbonus nach § 35a Einkommensteuergesetz: 20 Prozent der reinen Arbeitskosten (nicht der Materialkosten) lassen sich bis zu einer Grenze von 1.200 Euro pro Jahr direkt von der Steuerschuld abziehen. Das gilt unabhängig davon, ob zusätzlich ein KfW-Kredit genutzt wird, und lohnt sich gerade bei kleineren Nachrüstprojekten, die für einen Kreditantrag zu klein wären.

Warum die Reihenfolge über die Förderung entscheidet

Der häufigste Fehler bei jeder KfW-Förderung – ob früher beim Zuschuss oder heute beim Kredit – betrifft den Zeitpunkt der Antragstellung. Bei praktisch allen KfW-Programmen gilt der Grundsatz, dass der Antrag vor Abschluss eines Liefer- und Leistungsvertrags gestellt und bewilligt sein muss. Wer zuerst den Handwerksbetrieb beauftragt und erst danach an die Förderung denkt, hat den Anspruch in aller Regel bereits verwirkt – unabhängig davon, wie sinnvoll oder förderfähig die Maßnahme selbst gewesen wäre.

Das bedeutet konkret: Vor der ersten Unterschrift unter einen Auftrag für eine neue Sicherheitstür oder eine Alarmanlage sollte der Kreditantrag bei der Hausbank gestellt sein, über die die KfW-Kredite ausgereicht werden – ein KfW-Kredit wird nicht direkt bei der KfW selbst, sondern über eine Bank oder Sparkasse vor Ort beantragt. Wer bereits einen Kostenvoranschlag hat, kann diesen für den Antrag nutzen, ohne dass daraus schon eine Beauftragung entsteht.

Kostenlose Beratung nutzen

Bevor überhaupt eine konkrete Maßnahme geplant wird, lohnt sich eine unabhängige Einschätzung, welche Nachrüstung am eigenen Haus tatsächlich sinnvoll ist. Die Polizei bietet über ihre kriminalpolizeilichen Beratungsstellen kostenlose Vor-Ort-Beratungen zum Einbruchschutz an; eine bundesweite Übersicht findet sich unter k-einbruch.de. Diese Beratung ersetzt zwar keine Fördermittelberatung der Bank, liefert aber die technische Grundlage dafür, welche Maßnahmen an Türen und Fenstern überhaupt notwendig sind – und damit auch, wofür sich ein Kreditantrag lohnt.

Gerade für Eigentümer in kleineren Städten, wo Bestandsbauten oft älter sind als im Neubaugebiet größerer Städte, kann diese Kombination aus polizeilicher Beratung, zinsgünstigem Kredit und steuerlichem Handwerkerbonus den Unterschied machen, ob eine Nachrüstung tatsächlich umgesetzt wird oder an den Kosten scheitert.


Quellen

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